AGB | ||
1. Allgemeines Verkauf und Lieferung der Yachteletronik Koall erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen, Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Käufers verpflichten die Yachteletronik Koall nicht, auch wenn sie von der Yachteletronik Koall nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für die Yachteletronik Koall nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Ausführung der Aufträge abzulehnen. 2. Angebote Die Angebote der Yachteletronik Koall sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Yachteletronik Koall eine Bestellung des Käufers schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können. 3. Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transport, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Yachteletronik Koall zu einer entsprechenden Preisanpassung. 4. Liefer- und Leistungszeit Alle Liefervereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer
Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich
ob diese im eigenen Betrieb, dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten.
In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung
länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer 5. Versendung und Gefahrenübergang Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Yachteletronik Koall verlassen hat. Die Yachteletronik Koall versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Yachteletronik Koall trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Yachteletronik Koall, sowie die gesamten Transportkosten. 6. Zahlungsbedingungen Sämtliche Rechnungen sind
nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme,
Bar, Vorauskasse, Euroscheck-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders
lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung
und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden sind oder unstreitig sind. 7. Eigentumsvorbehalt a) Unsere Lieferungen erfolgen
ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst
dann auf den Käufer über, wenn er seine Verbindlichkeiten
aus der Lieferung gegenüber der Yachteletronik Koall erfüllt
hat. Ist der Käufer Vollkaufmann, dann geht das Eigentum erst dann
auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber
der Yachteletronik Koall erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn
der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete 8. Gewährleistung Die Yachteletronik Koall gewährleistet,
dass ihre Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist
beträgt sechs Monate ab Auslieferung an den Besteller. Die Yachteletronik Koall hat vor einer Wandelung des Kaufvertrages oder einer Minderung
des Kaufpreises durch den Käufer das Recht auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, jedoch höchstens zwei Mal. Sofern sich auf den
zu reparierenden Geräten Daten befinden, obliegt es dem Kunden
auch ohne besonderen Hinweis durch 9. Schadensersatzansprüche Für Schadenersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Yachteletronik Koall
nur, wenn ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. 10. Software Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, räumt die Yachteletronik Koall dem Käufer ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht ein. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. 11. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Yachteletronik Koall und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. 12. Datenschutz Die Yachteletronik Koall ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. 13. Gerichtsstand Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögens, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Berlin , August 2003
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